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   LAG Nürnberg, 20.06.2006 - 6 Ta 81/06   

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https://dejure.org/2006,8984
LAG Nürnberg, 20.06.2006 - 6 Ta 81/06 (https://dejure.org/2006,8984)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20.06.2006 - 6 Ta 81/06 (https://dejure.org/2006,8984)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 6 Ta 81/06 (https://dejure.org/2006,8984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Streitwertes bei der Aufhebung der Einstellung von mehreren Leihmitarbeitern durch den Beschluss des Betriebsrates; Anderweitige Beschlüsse des Betriebsrates am selben Tag als streitwertmindernder Umstand; Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren als ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 101 BetrVG; § 23 RVG
    Streitwert - Aufhebung der Einstellung - Vielzahl von Leiharbeitnehmern

  • Judicialis

    BetrVG § 101; ; RVG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 101; RVG § 23
    Streitwert für Beschlussverfahren zur Aufhebung der Einstellung von dreizehn Leiharbeitnehmern - keine streitwertmindernde Berücksichtigung weiterer Verfahren - Prüfung der Erforderlichkeit bei Kostenerstattungsanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Auszüge)

    Gegenstandswert, Betriebsratsantrag, Aufhebung der Einstellung, mehrere Anträge, mehrere Beschlussverfahren, § 101 BetrVG, § 23 RVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 491
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Nürnberg, 21.07.2005 - 9 Ta 137/05

    Streitwert - Festsetzung des Gegenstandswertes - Zustimmungsersetzung -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.06.2006 - 6 Ta 81/06
    Die Bewertung hat gemäß ausdrücklicher Gesetzesregelung nach billigem Ermessen zu erfolgen (LAG Nürnberg vom 21.07.2005, 9 Ta 137/05, LAGE § 23 RVG Nr. 1 m.w.N.; vom 30.05.2006, 4 Ta 73/06, zur Veröffentlichung vorgesehen; Wenzel, GK-ArbGG, § 12 Rn. 193 ff.).

    Auch die Beschwerdeführer gehen davon aus, dass für den Antrag des Betriebsrates auf Aufhebung einer personellen Einzelmaßnahme nach § 101 BetrVG zunächst auf den Regelwert abgestellt werden kann; es kann, insbesondere im Hinblick auf die von vornherein beabsichtigte nur vorübergehende Beschäftigung der betroffenen Leiharbeitnehmer, dahinstehen, ob es nicht auch angemessen gewesen wäre, einen geringeren Ausgangswert anzusetzen ist (vgl. etwa LAG Nürnberg vom 21.07.2005, a.a.O.).

  • LAG Nürnberg, 23.05.2006 - 4 Ta 73/06

    Streitwert - Vielzahl von Arbeitnehmern

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.06.2006 - 6 Ta 81/06
    Die Bewertung hat gemäß ausdrücklicher Gesetzesregelung nach billigem Ermessen zu erfolgen (LAG Nürnberg vom 21.07.2005, 9 Ta 137/05, LAGE § 23 RVG Nr. 1 m.w.N.; vom 30.05.2006, 4 Ta 73/06, zur Veröffentlichung vorgesehen; Wenzel, GK-ArbGG, § 12 Rn. 193 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2012 - 3 Ta 164/12

    Streitwert, Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Interessenausgleich, Maßnahme,

    Maßgeblich sind zudem die Bedeutung der jeweiligen betriebsverfassungsrechtlichen Positionen (LAG Nürnberg Beschluss vom 20.6.2006 - 6 Ta 81/06 - NZA-RR 2006, 491; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 13.12.2005 - 1 Ta 263/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 6.4.2006 - 2 Ta 66/06 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 20.7.2006 - 2 Ta 92/06 - ; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.6.2006 - 2 Ta 86/06 - ).
  • LAG Köln, 11.07.2012 - 12 Ta 78/12

    Gegenstandswert bei Streit um Beteiligungsrechte gemäß §§ 99 , 100 BetrVG

    Diese Rechtsprechung steht auch im Einklang mit der überwiegenden Meinung der anderen Landesarbeitsgerichte (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2009, 5 Ta 33/09 unter Verweis auf den Beschluss vom 10.12.2004, 3 Ta 196/04; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.07.2006, 2 Ta 86/06; LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2005, 9 Ta 137/05 und vom 20.06.2006, 6 Ta 81/06).
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